Watson-Marlow Pumps beweist damit unser volles Vertrauen in die Produktzuverlässigkeit und sein Engagement für die Kundenzufriedenheit. Watson-Marlow Pumps hat eine standardmäßige Fünf-Jahres-Garantie auf seine verrohrten peristaltischen Pumpenbaureihen 530, 630 und 730 eingeführt


Die neue Garantie verlängert die bestehende dreijährige Garantie und zeugt von höchstem Vertrauen in die Produktqualität. Die neue Garantie ist für alle Pumpen innerhalb der Baureihen erhältlich und deckt alles ab, außer den Missbrauch der Pumpe und der Verbrauchsmaterialien.
Was auch immer Ihre Fragen sind, wir sind für Sie da. Wir können Ihnen bei der Fehlersuche helfen oder einen Vertriebsingenieur organisieren, der Sie besucht und Sie bei Ihrer Bewerbung berät.

520 Gehäusepumpen, 620 Gehäusepumpen und 720 Gehäusepumpen


Watson-Marlow Limited ("Watson-Marlow") garantiert für jede Pumpe mit 530er, 630er oder 730er Gehäuse, die nach dem 1. Januar 2007 gekauft wurde, vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen und Ausnahmen, entweder über Watson-Marlow, seine Tochtergesellschaften oder seine autorisierten Händler, jeden Teil des Produkts, der innerhalb von fünf Jahren nach dem Tag der Herstellung des Produkts versagt, kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen.
Ein solcher Fehler muss auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sein und nicht auf den Betrieb des Produkts außerhalb des normalen Betriebs, wie im Pumpenhandbuch definiert.
Watson-Marlow haftet nicht für Verluste, Schäden oder Kosten, die direkt oder indirekt mit der Verwendung seiner Produkte zusammenhängen oder sich daraus ergeben, einschließlich Schäden oder Verletzungen an anderen Produkten, Maschinen, Gebäuden oder Eigentum, und Watson-Marlow haftet nicht für Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Zeitverlust, Unannehmlichkeiten, Verlust des gepumpten Produkts und Produktionsausfall.
Diese Garantie verpflichtet Watson-Marlow nicht, Kosten für Entfernung, Installation, Transport oder andere Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit einem Garantieanspruch entstehen können.
Die Bedingungen (und spezifischen Ausnahmen von) der oben genannten Garantie sind:
Die Produkte müssen per Vorbestellung an Watson-Marlow oder ein von Watson-Marlow zugelassenes Servicezentrum zurückgeschickt werden.
Alle Reparaturen oder Änderungen müssen von Watson-Marlow Limited oder einem von Watson-Marlow zugelassenen Servicezentrum oder mit ausdrücklicher Genehmigung von Watson-Marlow vorgenommen worden sein.
Garantien, die vorgeben, im Namen von Watson-Marlow zu sein, und die von einer Person, einschließlich Vertretern von Watson-Marlow, seinen Tochtergesellschaften oder seinen Vertriebshändlern, abgegeben werden und nicht mit den Bedingungen dieser Garantie übereinstimmen, sind für Watson-Marlow nicht bindend, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich von einem Direktor oder Manager von Watson-Marlow genehmigt.